Cookies und Speicherungen auf Ihrem Gerät
Diese Website speichert nichts auf Ihrem Gerät, wofür wir Ihre Einwilligung bräuchten. Deshalb sehen Sie hier kein Cookie-Banner. Unten steht vollständig, was gespeichert wird, wozu und wie lange.
Warum es hier kein Banner gibt
Ein Einwilligungsbanner ist nötig, wenn eine Website Informationen auf Ihrem Gerät speichert oder ausliest, die für den Betrieb nicht unbedingt erforderlich sind. Das steht in § 25 Absatz 1 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Für unbedingt erforderliche Speicherungen gilt die Ausnahme in Absatz 2.
Wir binden keine Dienste ein, die eine Einwilligung nötig machen würden: keine Reichweitenmessung, keine Werbenetzwerke, keine Schriften von fremden Servern, keine Karten, keine Videos, keine Social-Media-Bausteine, kein Tag-Manager. Die Schriften dieser Website liegen auf unserem eigenen Server. Fragen wir Sie also nicht, dann nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es nichts zu fragen gibt.
Was gespeichert wird
| Name | abocheck |
|---|---|
| Art | Cookie, verschlüsselt. Nur für Seiten unter /abo-check, für Skripte im Browser nicht lesbar (HttpOnly), nur über verschlüsselte Verbindungen (Secure), nicht bei Anfragen von fremden Seiten (SameSite=Lax). |
| Zweck | Hält Ihre Antworten im Abo-Check fest, während Sie von Frage zu Frage gehen oder zurückblättern. Es enthält nur Ihre Auswahl — keinen Namen, keine E-Mail-Adresse, keinen freien Text. Nur unser Server kann es entschlüsseln; gespeichert wird es dort nicht. Gesetzt wird es erst, wenn Sie im Abo-Check auf „Weiter“ klicken. |
| Dauer | 24 Stunden ab Ihrer letzten Antwort. Mit „Abbrechen“ oder „Neu beginnen“ löschen Sie es sofort. |
| Einstufung | Technisch erforderlich, einwilligungsfrei nach § 25 Absatz 2 Nummer 2 TDDDG |
Das Cookie des Abo-Checks
Der Abo-Check setzt ein einziges Cookie: „abocheck“. Es entsteht erst, wenn Sie die erste Frage beantworten und auf „Weiter“ klicken — nicht schon beim Aufrufen der Seite. Ohne dieses Cookie könnte der Abo-Check Ihre Antworten von einem Schritt zum nächsten nicht behalten. Diese Speicherung ist für den Dienst, den Sie selbst gestartet haben, unbedingt erforderlich und damit nach § 25 Absatz 2 Nummer 2 TDDDG einwilligungsfrei.
Es gibt keinen „Speichern“-Knopf und keine Ablage Ihrer Antworten auf unserem Server. Nach 24 Stunden ohne neue Antwort verfällt das Cookie von selbst.
Wenn sich unsere Einschätzung ändert
Sollten wir eines Tages etwas einsetzen, das eine Einwilligung braucht, bekommen Sie eine echte Wahl mit einer gleichwertigen Ablehnen-Schaltfläche, und an dieser Stelle entsteht eine Fläche, mit der Sie eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen können. Bis dahin wäre eine solche Fläche ohne Gegenstand.
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Diese Aufstellung ist vor dem Livegang durch die oder den Datenschutzbeauftragten zu prüfen und mit einem Stand-Datum zu versehen.