Stand [Datum der Freigabe] · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Korrekturen und Gegendarstellungen
Wenn wir einen Fehler machen, korrigieren wir ihn sichtbar. Hier führen wir jede Korrektur, jede Ergänzung und jede Gegendarstellung auf: mit Datum, betroffener Seite, was falsch war, was jetzt gilt und wer entschieden hat. So können Sie nachprüfen, dass wir rechtlich relevante Aussagen nicht still ändern.
Entwurf: Dieses Verfahren ist noch nicht freigegeben. Die Angaben in eckigen Klammern liefert die Kanzlei.
Alle Einträge
Noch keine Einträge
Bisher haben wir auf dieser Website nichts korrigiert, ergänzt, als Gegendarstellung veröffentlicht oder entfernt. Sobald das geschieht, steht es hier: mit Datum, betroffener Seite und der Person, die entschieden hat.
Was wir hier unterscheiden
- Korrektur: Eine Angabe war falsch. Wir ändern den Text und vermerken am Ende der Seite mit Datum, was falsch war und was jetzt gilt.
- Ergänzung: Eine wichtige Angabe fehlte. Wir fügen sie hinzu und vermerken das ebenso mit Datum.
- Gegendarstellung: Wer von einer Tatsachenbehauptung auf dieser Website betroffen ist, kann unter den Voraussetzungen des § 20 MStV verlangen, dass wir seine Darstellung veröffentlichen. Sie erscheint in gleicher Aufmachung an gleicher Stelle wie der beanstandete Text: am Anfang der betroffenen Seite, direkt unter der Überschrift, nicht eingeklappt und ohne Zusätze von uns im selben Block. Das gilt auch dann, wenn wir unsere Angabe weiter für richtig halten.
- Entfernung: Nehmen wir eine Seite ganz vom Netz, steht hier das Datum und welche Seite es war.
Wie wir mit Fehlern umgehen
Rechtlich relevante Aussagen ändern wir nie still. Jede Korrektur steht mit Datum am Ende der betroffenen Seite und hier im Protokoll. Die frühere Fassung bewahren wir intern vollständig auf.
Wie wir recherchieren, Quellen prüfen und Beiträge freigeben, steht in unserem Redaktionsstatut.
Was nach Ihrer Meldung passiert
- Eingangsbestätigung
- innerhalb von 24 Stunden
- Entscheidung
- innerhalb von drei Werktagen, bei einer einstweiligen Verfügung sofort
- Veröffentlichung einer Gegendarstellung
- unverzüglich
- Es entscheidet
- Paulus Jungwirth und Saskia von Hervesthude, verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
[Fristen noch von der Kanzlei zu bestätigen]
Fehler gefunden?
Melden Sie uns einen Fehler oder verlangen Sie eine Gegendarstellung. Sie brauchen dafür die Adresse der Seite, die beanstandete Stelle im Wortlaut und Ihre gewünschte Fassung.
Sie können uns Ihre Meldung auch per E-Mail oder per Post schicken. Für ein Gegendarstellungsverlangen ist der Postweg immer möglich.
- info@ra-auerbach.com
- Post
- Auerbach Rechtsanwalt GbR, Gladbecker Straße 6
46236 Bottrop
Über diese Seite
Wer diese Seite verantwortet
Verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · juristisch geprüft von Saskia von Hervesthude, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · Stand [Datum der Freigabe]
Rechtsgrundlagen dieser Seite
Jede Fundstelle trägt ihren Prüfstatus. Solange eine Vorschrift nicht im Volltext geprüft ist, steht das hier.
| Fundstelle | Wofür auf dieser Seite | Prüfstatus |
|---|---|---|
| § 20 Abs. 1, Abs. 3 MStV | Gegendarstellung in gleicher Aufmachung an gleicher Stelle | im Volltext geprüft am 08.10.2026 |
| § 18 Abs. 2, § 19 MStV | Verantwortliche Person, Sorgfaltspflichten, öffentliches Korrekturprotokoll | im Volltext geprüft am 08.10.2026 |