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Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Stand 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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Sie müssen sich nicht juristisch ausdrücken. Schreiben Sie einfach, was passiert ist. Wir melden uns [Reaktionszusage].

Lieber gleich schreiben? info@ra-auerbach.com.

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Läuft bei Ihnen eine Frist, verlassen Sie sich bitte nicht auf das Formular, sondern schreiben Sie uns sofort per E-Mail.

Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen.

Gegen einen Vollstreckungs­bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen.

Schreiben Sie uns: info@ra-auerbach.com. Setzen Sie das Wort „Frist“ in die Betreffzeile.

Wichtig: Eine Nachricht an uns wahrt keine Frist.

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  • E-Mail

    info@ra-auerbach.com

    Am schnellsten, vor allem wenn eine Frist läuft. Bitte schicken Sie uns keine Unterlagen per E-Mail. Eine gewöhnliche E-Mail ist nicht verschlüsselt.

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    Auerbach Rechtsanwalt
    Gladbecker Straße 6 46236 Bottrop

    Senden Sie uns bitte keine Originale. Kopien und Fotos genügen.

Schreiben Sie uns

Dieses Formular ist noch nicht angeschlossen. Nachrichten, die Sie hier absenden, kommen derzeit nicht bei uns an. Bitte schreiben Sie uns stattdessen an info@ra-auerbach.com.

Bitte lesen Sie das, bevor Sie absenden:

  • Die anwaltliche Schweigepflicht gilt bereits jetzt, in der Anbahnung — auch dann, wenn aus Ihrer Anfrage kein Auftrag wird.
  • Eine Anfrage ist noch kein Mandat. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn wir es Ihnen ausdrücklich schriftlich bestätigen. Diese Anfrage wahrt keine Fristen.
  • Läuft bei Ihnen eine Frist, verlassen Sie sich bitte nicht auf das Formular, sondern schreiben Sie uns sofort per E-Mail.
  • Schreiben Sie bitte nur, was mit dem Vertrag oder der Forderung zu tun hat. Angaben zu Ihrer Gesundheit, Kontodaten und Angaben über andere Personen gehören nicht in dieses Formular. Unterlagen nehmen wir hier nicht an.
Haben Sie Post vom Gericht bekommen, oder wird schon vollstreckt? (erforderlich)

Wir fragen das, weil eine gerichtliche Frist nicht auf eine Antwort per Formular warten kann.

Damit wir Ihnen antworten können.

Freiwillig, für den Fall einer Rückfrage. Wir antworten sonst per E-Mail.

Zum Beispiel: Wer schreibt Ihnen, seit wann, und um welchen Betrag geht es? Höchstens 3.000 Zeichen.

Was wir mit Ihren Angaben tun, steht in der Datenschutzerklärung.

Ein gesetzlich vorgeschriebener Hinweis, bevor Sie absenden

Wenn Sie uns später mit Ihrer Sache beauftragen, können sich unsere Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Der Gegenstandswert ist der Wert dessen, worum gestritten wird — bei einer Forderung über 199,00 € also 199,00 €. Wie hoch die Gebühren dann sind, ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Dieser Hinweis ist nach § 49b Absatz 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung vorgeschrieben. Er bedeutet nicht, dass jetzt Kosten entstehen. Ihre Anfrage und die Ersteinschätzung sind kostenlos. Kosten entstehen erst, wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen — und vorher sagen wir Ihnen schriftlich, was es kostet.

[Wortlaut noch freizugeben]

Mit dem Senden entsteht noch kein Mandat und keine Kostenpflicht.

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