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Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Stand 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

So läuft es ab, wenn Sie uns beauftragen

Aus Ihrer Anfrage wird nicht automatisch ein Auftrag. Zuerst prüfen wir, ob wir Sie vertreten dürfen. Dann sieht sich eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihren Fall an und sagt Ihnen, wie wir ihn einschätzen und was er kosten würde. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn Sie sich dafür entscheiden und wir es Ihnen schriftlich bestätigen.

Eilt

Läuft bei Ihnen eine gerichtliche Frist?

Dann warten Sie nicht auf diese Schritte. Schreiben Sie uns sofort: info@ra-auerbach.com. Setzen Sie das Wort „Frist“ in die Betreffzeile und nennen Sie das Datum, an dem das Schreiben bei Ihnen ankam.

Wichtig: Eine Nachricht an uns wahrt keine Frist. Wie Sie die Frist selbst wahren, steht auf unseren Seiten zum Mahnbescheid und zu Vollstreckungs­bescheid und Kontopfändung.

Die Schritte im Einzelnen

  1. Schritt 1: Sie fragen an

    Über den Abo-Check, per E-Mail an info@ra-auerbach.com oder — sobald es angeschlossen ist — über das Kontaktformular. Mit dem Senden entsteht noch kein Mandat und keine Kostenpflicht.

    Die anwaltliche Schweigepflicht gilt bereits jetzt, in der Anbahnung — auch dann, wenn aus Ihrer Anfrage kein Auftrag wird.

  2. Schritt 2: Sie bekommen eine Eingangsbestätigung

    Direkt nach dem Absenden

    Fragen Sie über die Website an, bekommen Sie eine Bestätigung mit einer Vorgangsnummer. Bitte heben Sie die Nummer auf.

  3. Schritt 3: Wir prüfen, ob wir Sie vertreten dürfen

    [Frist der Kollisionsprüfung]

    Bevor wir Ihren Fall inhaltlich ansehen, prüfen wir, ob es einen Interessenkonflikt gibt. Wir dürfen in derselben Sache keine widerstreitenden Interessen vertreten (§ 43a Absatz 4 der Bundes­rechtsanwalts­ordnung, BRAO). Ihre Unterlagen sehen wir uns erst nach dieser Prüfung an.

    Wir können einen Auftrag auch ablehnen. Dann teilen wir Ihnen das unverzüglich mit (§ 44 BRAO).

  4. Schritt 4: Wir schätzen Ihren Fall ein

    [Reaktionszusage]

    Eine Anwältin oder ein Anwalt aus unserem Team sieht sich Ihre Angaben und Unterlagen an. Wir sagen Ihnen dann, wie wir Ihren Fall einschätzen, was er kosten würde und ob wir für Sie tätig werden sollten. Danach entscheiden Sie in Ruhe.

    Haben Sie eine Rechtsschutz­versicherung, fragen wir auf Ihren Wunsch die Deckung an, mit Ihrer gesonderten Einwilligung. Wie das geht, steht auf der Seite Rechtsschutz: wir fragen die Deckung für Sie an.

  5. Schritt 5: Sie beauftragen uns

    Wenn Sie sich entschieden haben

    Möchten Sie uns beauftragen, bekommen Sie drei Unterlagen: die Vollmacht, den Mandatsvertrag und die Vergütungsvereinbarung. Sie laufen nicht über diese Website. So bekommen Sie die Unterlagen: [Übermittlungsweg].

    Die Vergütungsvereinbarung ist ein eigenes Schriftstück. Darin steht auch, was die Gegenseite erstattet, wenn sie Ihre Anwaltskosten übernehmen muss. Mehr dazu auf der Seite Was kostet das?

    Mit der inhaltlichen Arbeit beginnen wir, wenn die unterschriebenen Unterlagen bei uns sind.

  6. Schritt 6: Ihre Unterlagen kommen in die Mandatsakte

    Nach Ihrer Beauftragung

    Die Akte führen wir in unserer Kanzleisoftware, nicht auf dieser Website.

    Kommt ein Mandat zustande, führen wir Ihre Unterlagen in der Mandatsakte weiter. Dafür gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere die sechsjährige Aufbewahrung der Handakte nach § 50 BRAO. Aus dieser Website werden Ihre Daten nach der Übergabe in die Akte gelöscht.

Wenn kein Auftrag zustande kommt

Führt Ihre Anfrage nicht zu einem Auftrag, löschen wir Ihre hochgeladenen Unterlagen 30 Tage, nachdem wir Ihnen die Ablehnung mitgeteilt haben. Ihre übrigen Angaben zur Anfrage löschen wir 90 Tage nach Abschluss der Prüfung. Danach bleibt nur ein Protokoll ohne Inhalte — Vorgangsnummer, Eingangsdatum, Ablehnungsdatum und ein Ablehnungsgrund. Dieses Protokoll bewahren wir zehn Jahre auf, weil uns so lange Haftungsansprüche treffen können (§ 199 Absatz 3 BGB). Sie können die Löschung jederzeit früher verlangen.

Wie wir Ihnen antworten

So übermitteln wir Ihnen unsere Einschätzung zu Ihrem Fall: [Rückkanal].

Eine unverschlüsselte E-Mail mit Einzelheiten zu Ihrem Fall schicken wir Ihnen nur, wenn Sie dem vorher ausdrücklich zugestimmt haben.

Wenn die Gegenseite klagt

Klagt die Gegenseite oder beantragt sie einen Mahnbescheid, beginnt ein gerichtliches Verfahren. Ob wir Sie auch dort vertreten und was das kostet, besprechen wir vorher mit Ihnen.

Bekommen Sie Post vom Gericht, schreiben Sie uns sofort: info@ra-auerbach.com. Wichtig: Eine Nachricht an uns wahrt keine Frist.

Über diese Seite

Quellen

Diese Fundstellen tragen die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite. Bei jeder steht, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sie im Volltext geprüft hat.

Quellen dieser Seite mit Prüfstatus
FundstelleWofür auf dieser SeitePrüfstatus
§ 43a Abs. 4 BRAOKeine widerstreitenden Interessenim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 44 BRAOUnverzügliche Ablehnung eines Auftragsim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 50 BRAOAufbewahrung der Handakteim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 199 Abs. 3 BGBAufbewahrung des Protokolls ohne Inhalteim Volltext geprüft am 08.10.2026

Korrekturen

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