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Urteile zum Abo- und Verbraucherrecht

Hier stehen Gerichtsentscheidungen, auf die sich unsere Ratgeber stützen: mit Gericht, Datum und Aktenzeichen und mit der Angabe, ob wir die Entscheidung im vollständigen Wortlaut geprüft haben.

Gerichtliche Entscheidungen, auf die wir uns beziehen, betreffen den jeweils entschiedenen Einzelfall. Aus ihnen lässt sich kein bestimmter Ausgang Ihres eigenen Falls ableiten; wir geben keine Erfolgszusage ab.

So lesen Sie den Prüfstatus

im Volltext geprüft am …

Eine Anwältin oder ein Anwalt unserer Kanzlei hat die Entscheidung im vollständigen Wortlaut gelesen, an dem genannten Tag.

nur Sekundärquelle

Wir kennen die Entscheidung bisher aus Berichten Dritter oder aus einer Pressemitteilung des Gerichts. Eine Pressemitteilung ist nicht der Text der Entscheidung.

Kündigungsbutton

  1. BGH, Urteil vom 22.05.2025 – I ZR 161/24: Kündigungsbutton auch bei einmaligem Entgelt und automatisch endendem Vertrag

    Ein Kündigungsbutton ist auch dann nötig, wenn nur einmal gezahlt wird und der Vertrag von selbst endet.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

  2. BGH, Urteil vom 16.07.2026 – I ZR 200/25: Die Bestätigungsseite dient allein der Kündigung

    Die Bestätigungsseite nach dem Kündigungsbutton dient allein dazu, die Angaben zur Kündigung zu erfassen. Hinweise auf Pausieren, ein Downgrade oder einen Rabatt sind dort unzulässig.

    Die amtliche Pressemitteilung des Gerichts liegt vor, der vollständige Text der Entscheidung nicht.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

Bestellbutton und Vertragsschluss

  1. EuGH, Urteil vom 30.05.2024 – C-400/22: Die Regeln für den Bestellbutton gelten auch bei bedingter Zahlungspflicht

    Die Anforderungen an den Bestellbutton gelten auch dann, wenn die Pflicht zu zahlen erst unter einer Bedingung entsteht.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

Widerruf und Wertersatz

  1. EuGH, Urteil vom 08.10.2020 – C-641/19: Zeitanteiliger Wertersatz bei Partnervermittlung

    Die Entscheidung ist die Grundlage dafür, den Wertersatz nach dem Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags zeitanteilig zu berechnen.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

  2. EuGH, Urteil vom 17.05.2023 – C-97/22: Ohne korrekte Widerrufsbelehrung kein Wertersatz

    Wurde nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, besteht kein Anspruch auf eine Vergütung und kein Anspruch auf Wertersatz.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

Preiserhöhungen und Vertragsänderungen

  1. BGH, Urteil vom 27.04.2021 – XI ZR 26/20: Zustimmung durch Schweigen in Bankbedingungen unwirksam

    In den Bedingungen einer Bank ist eine Klausel unwirksam, nach der Schweigen auf eine angekündigte Änderung als Zustimmung gilt. Ein Sonderkündigungsrecht ändert daran nichts.

    Die Entscheidung erging zum Bankrecht. Ob sie sich auf Streaming- oder Mobilfunkverträge übertragen lässt, ist nicht für jede Branche höchstrichterlich entschieden.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

  2. EuGH, Urteil vom 10.09.2026 – C-669/24: Kein einseitiges Änderungsrecht für Telekommunikationsanbieter aus dem Unionsrecht

    Das Recht der Europäischen Union gibt Telekommunikationsanbietern kein Recht, Verträge einseitig zu ändern.

    Die Entscheidung ist bisher nur aus Presseberichten bekannt.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

  3. LG Berlin, Urteil vom 16.12.2021 – 52 O 157/21: Preisanpassungsklausel eines Streamingdienstes unwirksam

    Die Klausel eines Streamingdienstes, mit der er seine Preise anpassen wollte, war unwirksam, weil sie intransparent und einseitig war.

    Das ist die Entscheidung eines Landgerichts in einem einzelnen Fall. Sie beschreibt nicht die allgemeine Rechtslage.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

  4. LG Köln, Urteil vom 15.05.2025 – 6 S 114/23: Ein Pop-up mit „Zustimmen“ ist kein wirksames Änderungsangebot

    Im entschiedenen Fall waren drei Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2022 unwirksam. Eine Einblendung mit der Schaltfläche „Zustimmen“ war kein wirksames Angebot, den Vertrag zu ändern.

    Das ist die Entscheidung einer Berufungskammer in einem einzelnen Fall. Sie begründet keinen Automatismus für andere Verträge.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

Einträge bei einer Auskunftei

  1. BGH, Urteil vom 28.01.2025 – VI ZR 183/22: Negativeintrag trotz Widerruf und Bestreiten

    Es ging um einen Negativeintrag bei einer Auskunftei trotz Widerruf und Bestreiten und um immateriellen Schadensersatz.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

  2. BGH, Urteil vom 12.05.2026 – VI ZR 375/24: Eine bestrittene, nicht titulierte Forderung ist keine Grundlage für einen Negativeintrag

    Eine Forderung, die bestritten, nicht tituliert und nicht plausibel dargelegt ist, ist keine taugliche Grundlage für eine Meldung an eine Auskunftei. Es ging außerdem um den Widerruf der Einmeldung gegenüber der Auskunftei und um immateriellen Schadensersatz.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

Fitnessstudio

  1. BGH, Urteil vom 04.05.2016 – XII ZR 62/15: Ein beruflicher Umzug ist kein Grund zur außerordentlichen Kündigung des Fitnessstudiovertrags

    Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann den Fitnessstudiovertrag deswegen nicht außerordentlich kündigen.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

  2. BGH, Urteil vom 04.05.2022 – XII ZR 64/21: Beiträge für coronabedingte Schließzeiten können zurückverlangt werden

    Für die Zeit, in der das Fitnessstudio wegen Corona geschlossen war, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung. Den Vertrag einseitig um diese Zeit zu verlängern, ist unzulässig.

    Die amtliche Pressemitteilung des Gerichts liegt vor, der vollständige Text der Entscheidung nicht.

    Prüfstatus: [nur Sekundärquelle — vor Publikation zu prüfen]

Was hier noch nicht steht

Weitere Entscheidungen, die in unseren Quellen genannt werden, nehmen wir erst auf, wenn wir sie im Volltext geprüft haben. Entscheidungen, zu denen kein Aktenzeichen bekannt ist, zitieren wir nicht.

Eigene Besprechungen einzelner Entscheidungen gibt es noch nicht. Was eine Entscheidung für Ihren Vertrag bedeuten kann, steht auf den Seiten zu Ihrem Problem.

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    Was eine Entscheidung für Ihren Vertrag bedeuten kann, steht auf den Seiten zu Ihrer Lage.

  • Lexikon

    Tituliert, Wertersatz, Zustimmungsfiktion: Begriffe aus den Entscheidungen kurz erklärt.

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