Zum Hauptinhalt springen
Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Stand [Datum der Prüfung] · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir wollen, dass alle Menschen diese Website nutzen können, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit starker Vergrößerung. Hier steht, nach welchem Maßstab wir bauen, wie weit wir ihn erfüllen, wie wir prüfen und wie Sie uns eine Barriere melden.

Entwurf: Die Prüfung vor dem Start steht noch aus. Diese Erklärung ist deshalb noch nicht vollständig und noch nicht freigegeben. Die Angaben in eckigen Klammern folgen mit der Prüfung.

Wofür diese Erklärung gilt

Diese Erklärung gilt für die Website ra-auerbach.com mit allen ihren Seiten.

Auf dieser Website informieren wir Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte bei Abonnements, anderen Dauerverträgen und Forderungen daraus. Sie finden hier Ratgeber, Seiten für eilige Fälle wie einen gerichtlichen Mahnbescheid, unsere Kontaktwege und die Angaben zur Kanzlei. Alle Inhalte sind frei zugänglich, ohne Anmeldung und ohne Konto.

Rechtlicher Rahmen: [gesetzliche Pflicht oder freiwillige Umsetzung]

Welchen Maßstab wir anlegen

Wir bauen diese Website nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Fassung 2.2, Stufe AA. Dieser Maßstab ist strenger als die Fassung 2.1, auf die die europäische Norm EN 301 549 verweist, und deckt sie ab.

So ist die Website gebaut

  • Alle Seiten lassen sich ohne JavaScript lesen und bedienen.
  • Sie erreichen alle Links, Schaltflächen und Formularfelder mit der Tastatur. Das Element, auf dem Sie gerade stehen, ist deutlich umrandet. Ein Link am Seitenanfang führt direkt zum Hauptinhalt.
  • Texte heben sich mit einem Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1 vom Hintergrund ab.
  • Die Seiten passen sich der Breite des Bildschirms an. Auch bei 320 Pixeln Breite müssen Sie nicht seitlich scrollen.
  • Schaltflächen sind mindestens 44 mal 44 Pixel groß.
  • Überschriften, Listen und Seitenbereiche sind so ausgezeichnet, dass ein Screenreader die Gliederung wiedergeben kann. Die Sprache der Seiten ist als Deutsch hinterlegt.
  • Keine Information hängt allein an einer Farbe. Fehlermeldungen in Formularen stehen als Text direkt am betroffenen Feld.
  • Es gibt keine Karussells, keine Inhalte, die sich von selbst bewegen, und keine Zeitlimits. Haben Sie in Ihrem System weniger Bewegung eingestellt, verzichten die Seiten auch auf kleine Übergänge.
  • Im Kontrastmodus von Windows behalten Schaltflächen und Eingabefelder sichtbare Ränder.
  • Die Bilder auf dieser Website sind reine Gestaltung und für Screenreader ausgeblendet. Was sie zeigen, steht auch im Text.
  • Inhalte gibt es als Webseiten, nicht nur als PDF-Dokumente.

Wie weit die Website die Anforderungen erfüllt

Stand der Vereinbarkeit: [Ergebnis der Prüfung]

Einschränkungen, die wir kennen, führen wir hier auf: mit Begründung und mit dem Zeitpunkt, bis zu dem wir sie beheben.

[Einschränkungen aus der Prüfung, mit Begründung und Zeitplan]

Wie wir prüfen

Schon beim Bau prüfen wir automatisch, ob die Farben die Kontrastwerte einhalten und ob die Seiten richtig gegliedert sind. Jede Seite sehen wir uns außerdem bei 320, 390 und 1280 Pixeln Breite an.

Vor dem Start kommen dazu: eine automatische Prüfung mit den Werkzeugen axe-core und Lighthouse, ein vollständiger Durchgang nur mit der Tastatur und mit einem Screenreader sowie ein Test bei einer Vergrößerung auf das Doppelte und im Kontrastmodus.

Datum der Prüfung: [Datum der Prüfung]

Barrieren melden

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder brauchen Sie einen Inhalt in einer anderen Form? Sagen Sie es uns auf dem Weg, der für Sie am besten passt:

Post
Auerbach Rechtsanwalt GbR, Gladbecker Straße 6
46236 Bottrop

Wie schnell wir antworten: [Reaktionsfrist]

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind

Meinen Sie, dass diese Website die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden:

Stelle
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
Anschrift
[Anschrift der Marktüberwachungsstelle]
Website
[Website der Marktüberwachungsstelle]

Über diese Seite

Wer diese Seite verantwortet

Verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · juristisch geprüft von Saskia von Hervesthude, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · Stand [Datum der Prüfung]

Rechtsgrundlagen dieser Seite

Jede Fundstelle trägt ihren Prüfstatus. Solange eine Vorschrift nicht im Volltext geprüft ist, steht das hier.

Rechtsgrundlagen dieser Seite mit Prüfstatus
FundstelleWofür auf dieser SeitePrüfstatus
§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i. V. m. Anlage 3Inhalt dieser Erklärung, Nennung der Marktüberwachungsbehördeim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 3 Abs. 3 BFSGAusnahme für Kleinstunternehmen und damit die Einordnung als Pflicht oder freiwilligim Volltext geprüft am 08.10.2026
BFSGV und EN 301 549Technische Anforderungen; unser Maßstab WCAG 2.2 AA geht darüber hinausim Volltext geprüft am 08.10.2026

Korrekturen

Haben Sie einen Fehler auf dieser Seite gefunden? Melden Sie ihn uns. Alle Korrekturen führen wir öffentlich und mit Datum.