Zum Hauptinhalt springen
Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Aktuelles: Urteile, Maschen, Gesetzgebung

Neue Maschen, frische Urteile und Gesetzesänderungen — mit Datum, Quelle und der Angabe, wer den Beitrag geprüft hat.

Neueste Meldungen

  1. Warnung ·

    Rechnung von kalorien-tracker.net über 169,00 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Wer eine Rechnung von kalorien-tracker.net bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

  2. Warnung ·

    Rechnung von casinio-tricks.de über 422,99 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Wer eine Rechnung von casinio-tricks.de bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

  3. Warnung ·

    Rechnung von zillapdf.com über 333,00 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Wer eine Rechnung von zillapdf.com bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

  4. Warnung ·

    Rechnung von lingualinio.com über 599,00 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Wer eine Rechnung von lingualinio.com bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

  5. Warnung ·

    Rechnung von kreuzwortspass.com über 249,99 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Wer eine Rechnung von kreuzwortspass.com bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

  6. Warnung ·

    Rechnung von deineroute.com über 199,99 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Erste Einordnung, wir ergänzen den Beitrag nach Vorliegen der Gründe.

    Wer eine Rechnung von deineroute.com bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

  7. Warnung ·

    Rechnung von schachmich.com über 289,00 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Erste Einordnung, wir ergänzen den Beitrag nach Vorliegen der Gründe.

    Wer eine Rechnung von schachmich.com bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

  8. Warnung ·

    Rechnung von pw-keeper.com über 229,00 €: Was Sie prüfen sollten, bevor Sie zahlen

    Erste Einordnung, wir ergänzen den Beitrag nach Vorliegen der Gründe.

    Wer eine Rechnung von pw-keeper.com bekommt, muss nicht allein deshalb zahlen. Verlangt der Anbieter Geld, muss er im Streitfall beweisen, dass Sie selbst bestellt haben. Das Bestellformular fragte am 08.10.2026 E-Mail-Adresse, Name und Anschrift ab.

    Paulus Jungwirth

Was hier erscheint

Urteile

Neue Entscheidungen, kurz eingeordnet, mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Prüfstatus.

Warnungen

Neue Maschen: was neu ist, wer dahintersteckt, was gefordert wird, was rechtlich gilt und was Sie jetzt tun können.

Gesetzgebung

Neue Regeln und die Tage, ab denen sie gelten.

Verfahren

Der Stand von Verbands- und Sammelklagen: nächster Termin, laufende Fristen, was sich geändert hat.

Woran Sie eine Meldung erkennen

  • Jede Meldung trägt ein Datum und den Namen der Person, die sie verantwortet.
  • Jede Quelle steht dabei, mit dem Hinweis, ob wir sie im vollständigen Wortlaut geprüft haben.
  • Jede Meldung verweist auf die Seite, die das Thema dauerhaft erklärt.
  • Schreiben wir über ein Unternehmen, hatte es vorher Gelegenheit zur Stellungnahme.

Ist eine Entscheidung gerade erst verkündet, steht über der Meldung: „Erste Einordnung, wir ergänzen den Beitrag nach Vorliegen der Gründe.“ Wir ergänzen die Meldung dann an derselben Stelle, statt eine zweite zu schreiben.

Wie wir recherchieren und prüfen, steht in unserem Redaktionsstatut.

Wie es für Sie weitergeht

Abofallen-Warnung: der kostenlose Newsletter

Jede Woche an einem festen Wochentag: welche Maschen gerade unterwegs sind, welche Firma dahintersteckt, welcher Betrag gefordert wird und was Sie tun sollten. Kurz, konkret, ohne Werbung.

Sie bekommen zuerst eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn Sie darauf klicken, sind Sie angemeldet.