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Eine Rechnung für ein Abo, das Sie nie wollten?

Beim Bestellen muss die Schaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Fehlte das, kommt nach § 312j Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kein Vertrag zustande. Dann müssen Sie auch nichts zahlen. Ob das bei Ihnen so war, finden Sie mit dem Abo-Check heraus. Beweisen muss den Vertragsschluss der Anbieter.

Wir sagen Ihnen in wenigen Minuten, wie wir Ihre Lage einschätzen. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Verpflichtung.

  • Kostenlose Ersteinschätzung
  • Keine Anmeldung nötig
  • Ihre Unterlagen werden in Deutschland verarbeitet

Was haben Sie bekommen?

Damit wir wissen, wie eilig es ist.

Gut zu wissen: Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsverfahren. Es setzt keine gesetzliche Frist in Gang.

Kostenlos und ohne Anmeldung. In diesem Schritt fragen wir keine persönlichen Daten ab.

Eilt

Haben Sie einen gelben Umschlag vom Amtsgericht bekommen?

Das kann ein gerichtlicher Mahnbescheid sein. Prüfen Sie, was oben auf dem Schreiben steht. Ein Mahnbescheid ist etwas anderes als ein Brief vom Inkassobüro. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Danach kann die Forderung vollstreckt werden, auch wenn sie unberechtigt ist.

  • Ich habe nie etwas bestellt.

    Trotzdem kommt eine Rechnung. Wenn auf der Bestellseite der Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlte, kommt nach § 312j Absatz 4 BGB kein Vertrag zustande.

  • Mein Abo ist plötzlich teurer.

    Eine Preiserhöhung wirkt nur, wenn eine wirksame Klausel im Vertrag sie erlaubt oder Sie ihr wirksam zugestimmt haben. Ist beides nicht der Fall, können Sie zu viel Gezahltes zurückfordern.

  • Ein Inkassobüro schreibt mir.

    Wir ordnen ein, was wirklich passieren kann — und an welchem Punkt es tatsächlich ernst wird.

Was als Nächstes passieren kann

Zwischen einer Rechnung und einer Pfändung liegen mehrere Stufen. Hier steht, was auf welcher Stufe gilt — und woran Sie erkennen, dass es ernst wird.

  1. Stufe 1: Mahnung vom Anbieter

    Der Anbieter fordert das Geld noch selbst. Das ist ein Brief, kein Verfahren. Sie können der Forderung schriftlich widersprechen.

  2. Stufe 2: Schreiben von einem Inkassobüro

    Auch hier fordert jemand außergerichtlich. Ein Inkassobüro darf nur so viel an Kosten aufschlagen, wie eine Anwältin oder ein Anwalt dafür verlangen dürfte. So steht es in § 13e des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

    Inkassoschreiben: was jetzt gilt
  3. Stufe 3: Gerichtlicher Mahnbescheid im gelben Umschlag

    Jetzt läuft eine echte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wenn Sie rechtzeitig widersprechen, muss der Anbieter entscheiden, ob er klagt.

    Was bei einem Mahnbescheid zu tun ist
  4. Stufe 4: Vollstreckungsbescheid

    Kommt kein Widerspruch, kann das Gericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Dagegen hilft nur noch der Einspruch, und zwar innerhalb der im Bescheid genannten Frist.

    Wie der Einspruch geht
  5. Stufe 5: Zwangsvollstreckung und Kontopfändung

    Erst hier wird auf Konto oder Lohn zugegriffen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen Teil Ihres Guthabens.

    Was bei einer Kontopfändung hilft

Wer schreibt Sie an?

Den Namen finden Sie im Briefkopf, in der Betreffzeile oder im Verwendungszweck auf dem Kontoauszug.

Im Verzeichnis stehen nur belegte Angaben: Firma, Rechtsform, Sitz, Registerangaben, die geprüfte Internetadresse mit Prüfdatum und einzelne dokumentierte Beobachtungen mit Datum. Eine Bewertung der Anbieter finden Sie dort nicht.

Alle Anbieter von A bis Z

Rechnen statt raten

Kostenlos und ohne Anmeldung. Der Rechner zeigt den Rechenweg, damit Sie das Ergebnis nachprüfen können.

  • Inkassokosten-Check

    Sie geben die Hauptforderung und die geforderten Inkassokosten ein. Der Rechner vergleicht sie mit der gesetzlichen Anwaltsvergütung und zeigt, ob die Inkassokosten darüber liegen.

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Es ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

  • Mit Rechtsschutzversicherung

    Wir fragen die Deckung für Sie an. Die Anfrage selbst kostet Sie nichts. Ob Ihr Vertrag den Fall deckt, entscheidet die Versicherung. Für die Anfrage brauchen wir Ihre gesonderte Einwilligung, weil wir dabei Angaben zu Ihrem Fall weitergeben.

    Rechtsschutz: wir fragen die Deckung für Sie an
  • Festpreis

    Für klar umrissene Leistungen vereinbaren wir vorher einen festen Preis. Dazu gehört das anwaltlich gezeichnete Einzelschreiben. Die Musterschreiben auf dieser Website sind etwas anderes: Sie sind kostenlos, ohne E-Mail-Adresse und ohne Konto.

    Kostenlose Musterschreiben ansehen
  • Gesetzliche Vergütung nach dem RVG

    Ohne besondere Vereinbarung rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Wie hoch die Gebühr ist, richtet sich nach dem Wert Ihrer Forderung. Wir sagen Ihnen vorher, was das in Ihrem Fall bedeutet.

Wenn wir eine unberechtigte Forderung für Sie abwehren, muss die Gegenseite unsere Kosten nicht automatisch erstatten. Und wenn sie erstattet, erstattet sie nur die gesetzliche Vergütung nach dem RVG — nicht einen höheren Festpreis, den Sie mit uns vereinbart haben. Bei kleinen Forderungen kann die Differenz größer sein als die Forderung selbst. Wir sagen Ihnen vorher, wie das in Ihrem Fall aussieht.

Was Sie bei uns nicht finden

Wir treten Forderungen nicht ab. Und wir verkaufen selbst kein Abo.

  • Kein Cookie-Banner.Wir binden keine Dienste ein, für die wir Ihre Einwilligung bräuchten. Deshalb müssen wir Sie auch nicht danach fragen.
  • Keine Paywall.Alle Ratgeber, Rechner und Musterschreiben sind frei zugänglich.
  • Kein Abo.Eine Kanzlei, die gegen Abofallen arbeitet, verkauft selbst keines.
  • Keine Tricks.Der Newsletter lässt sich mit einem Klick abbestellen, ohne Anmeldung, ohne Rückfrage.
Unser Versprechen im Einzelnen

Abofallen-Warnung: der kostenlose Newsletter

Jede Woche an einem festen Wochentag: welche Maschen gerade unterwegs sind, welche Firma dahintersteckt, welcher Betrag gefordert wird und was Sie tun sollten. Kurz, konkret, ohne Werbung.

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