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Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Stand 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Wie wir arbeiten: Redaktionsstatut

Jeder Beitrag auf dieser Website nennt die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt, die oder der ihn verantwortet, und eine zweite Person, die ihn juristisch geprüft hat. Rechtsaussagen belegen wir mit Fundstellen und sagen dazu, wie weit wir sie geprüft haben. Fehler korrigieren wir sichtbar und mit Datum. Hier steht, wie wir das im Einzelnen machen.

Wer inhaltlich verantwortlich ist

Inhaltlich verantwortlich nach § 18 Absatz 2 des Medien­staats­vertrags (MStV): Paulus Jungwirth und Saskia von Hervesthude, Gladbecker Straße 6 46236 Bottrop.

Diese Person entscheidet, wenn jemand eine Korrektur, eine Gegendarstellung oder die Unterlassung einer Aussage verlangt.

Wer schreibt und wer prüft

Jeder Beitrag trägt zwei Namen: wer ihn verfasst hat und wer ihn juristisch geprüft hat. Das sind immer zwei verschiedene Personen, und beide sind zugelassene Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte. Als Verfasser steht bei uns nie „Redaktion“ oder „Team“.

Ohne diese Prüfung wird kein Beitrag veröffentlicht. Ändern wir später etwas am Inhalt, wird der Beitrag erneut geprüft.

Wer bei uns Beiträge verfasst und prüft, steht auf der Seite Team.

Woher unsere Aussagen kommen

Rechtsaussagen belegen wir mit einer Fundstelle: einem Gesetz oder einer Gerichtsentscheidung. Am Ende jedes Beitrags steht ein Quellenblock. Bei jeder Fundstelle steht, wie weit wir sie geprüft haben:

  • Im Volltext geprüft: Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt hat das Gesetz oder die Entscheidung vollständig gelesen. Das Datum dieser Prüfung steht dabei.
  • Nur Pressemitteilung: Uns lag nur die Pressemitteilung des Gerichts vor, nicht die vollständige Entscheidung.
  • Nur Sekundärquelle: Wir kennen die Fundstelle nur aus einer anderen Veröffentlichung, etwa einem Fachbeitrag. Dann steht ein Vorbehalt dabei.

Ein Aktenzeichen nennen wir erst, wenn wir die Entscheidung im Volltext geprüft haben. Entscheidungen, die wir nur aus einer Pressemitteilung oder einer Sekundärquelle kennen, zitieren wir nicht oder kennzeichnen sie sichtbar.

Die Entscheidung eines einzelnen Landgerichts stellen wir nicht als allgemeine Rechtslage dar. Offene Rechtsfragen kennzeichnen wir als offen.

Wir veröffentlichen keine Erfolgsquoten und keine Zahlen aus unseren Mandaten.

Was „Rechtsstand geprüft am“ bedeutet

Das Datum sagt, wann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zuletzt geprüft hat, ob der Beitrag noch der Rechtslage entspricht.

Ratgeber legen wir halbjährlich zur erneuten Prüfung vor, Seiten mit Fristen, Stichtagen oder Rechnern vierteljährlich. Ändert sich ein Gesetz oder entscheidet ein oberstes Gericht neu, prüfen wir die betroffenen Beiträge sofort.

Liegt die letzte Prüfung mehr als 180 Tage zurück, steht oben im Beitrag: „Dieser Beitrag wird derzeit überprüft. Die letzte Rechtsstandsprüfung liegt mehr als 180 Tage zurück.“

Wenn wir ein Unternehmen nennen

Nennen wir ein Unternehmen mit Namen und behaupten dabei eine Tatsache, geben wir ihm vorher Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Frist dafür beträgt mindestens sieben Kalendertage.

Antwortet das Unternehmen, geben wir die Antwort im Beitrag wieder. Antwortet es nicht, steht dort: „angefragt am [Datum], bis Redaktionsschluss keine Antwort“.

Für jede Tatsache bewahren wir einen Beleg auf. Tatsachen und unsere Bewertung trennen wir sprachlich.

Anbieter bewerten wir nicht: keine Noten, keine Ranglisten, keine Statusangaben.

Korrekturen und Gegendarstellungen

So melden Sie einen Fehler: über das Formular Fehler melden, per E-Mail an info@ra-auerbach.com oder per Post an die Anschrift der Kanzlei, die unten auf jeder Seite steht.

Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 24 Stunden. Über Ihr Anliegen entscheidet die verantwortliche Person innerhalb von drei Werktagen, bei einer einstweiligen Verfügung sofort.

Korrigieren wir einen Fehler, ändern wir den Text und setzen einen sichtbaren Korrekturhinweis mit Datum ans Ende des Beitrags. Still überschreiben wir nichts. Alle Korrekturen stehen außerdem öffentlich auf der Seite Korrekturen. Korrektur, Ergänzung und Gegendarstellung kennzeichnen wir dort getrennt.

Eine Gegendarstellung veröffentlichen wir am Anfang des betroffenen Beitrags, in derselben Aufmachung wie den Beitrag selbst (§ 20 MStV). Bezieht sie sich auf einen bestimmten Abschnitt, steht sie zusätzlich direkt darüber.

Künstliche Intelligenz in der Redaktion

KI-Werkzeuge dürfen bei uns nur helfen: bei der Recherche in öffentlichen Quellen, bei Gliederungen, bei der Prüfung der Lesbarkeit, bei Vorschlägen für Überschriften und bei der Übertragung in einfache Sprache. Jeder so entstandene Entwurf durchläuft dieselbe Belegprüfung und Freigabe wie jeder andere Beitrag. Verantwortlich ist immer die Person, die den Beitrag zeichnet.

Angaben aus Anfragen und Mandaten, hochgeladene Unterlagen und andere personenbezogene Angaben geben wir nie in externe KI-Dienste ein.

Die Einschätzung im Abo-Check ist eine automatisierte Einschätzung anhand eines von unseren Anwältinnen und Anwälten gepflegten Regelwerks.

Über diese Seite

Quellen

Diese Fundstellen tragen die rechtlichen Aussagen auf dieser Seite. Bei jeder steht, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sie im Volltext geprüft hat.

Quellen dieser Seite mit Prüfstatus
FundstelleWofür auf dieser SeitePrüfstatus
§ 18 Abs. 2 MStV [amtliche Fundstelle]Inhaltlich verantwortliche Personim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 19 MStV [amtliche Fundstelle]Sorgfalt, Stellungnahme vor Nennungim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 20 MStV [amtliche Fundstelle]Gegendarstellungim Volltext geprüft am 08.10.2026

Korrekturen

Haben Sie einen Fehler auf dieser Seite gefunden? Melden Sie ihn uns. Alle Korrekturen führen wir öffentlich und mit Datum.