Stand 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Ihr Problem — Übersicht
Auf dieser Seite finden Sie alle Hilfeseiten, sortiert danach, wie eilig Ihre Lage ist. Ganz oben steht Post vom Gericht, denn dort kann eine gerichtliche Frist laufen. Bei einer Rechnung, einer Mahnung oder einem Inkassoschreiben läuft keine gerichtliche Frist. Prüfen Sie die Forderung trotzdem bald und antworten Sie schriftlich.
Eilt
Post vom Gericht? Dann zuerst hierhin
Ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid setzt eine Frist in Gang. Prüfen Sie deshalb zuerst, was oben auf dem Schreiben steht.
Ich habe einen Mahnbescheid bekommen.
Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen.
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid bekommen, oder mein Konto ist gepfändet.
Gegen einen Vollstreckungsbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Dort steht auch, wie Sie Ihr Konto schützen.
Eine Forderung, die Sie nicht nachvollziehen können
Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsverfahren. Es setzt keine gesetzliche Frist in Gang. Reagieren Sie trotzdem, am besten schriftlich.
Ein Inkassobüro schreibt mir.
Wir ordnen ein, was wirklich passieren kann — und an welchem Punkt es tatsächlich ernst wird.
Ich habe nie etwas bestellt.
Trotzdem kommt eine Rechnung. Wenn auf der Bestellseite der Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlte, kommt nach § 312j Absatz 4 BGB kein Vertrag zustande.
Ärger mit einem laufenden Abo
Hier läuft keine gerichtliche Frist. Wer zu viel gezahltes Geld zurückfordern will, sollte aber nicht zu lange warten, denn solche Ansprüche verjähren.
Mein Abo ist plötzlich teurer.
Eine Preiserhöhung wirkt nur, wenn eine wirksame Klausel im Vertrag sie erlaubt oder Sie ihr wirksam zugestimmt haben. Ist beides nicht der Fall, können Sie zu viel Gezahltes zurückfordern.
Es geht nicht um ein Abo?
Wir sagen Ihnen lieber gleich, wenn wir nicht die Richtigen sind.
Es geht nicht um ein Abo oder einen laufenden Vertrag.
Dann sind wir vermutlich nicht die Richtigen für Sie. Dort steht, wer Ihnen stattdessen weiterhilft.
Was als Nächstes passieren kann
Zwischen einer Rechnung und einer Pfändung liegen mehrere Stufen. Hier steht, was auf welcher Stufe gilt — und woran Sie erkennen, dass es ernst wird.
Stufe 1: Mahnung vom Anbieter
Der Anbieter fordert das Geld noch selbst. Das ist ein Brief, kein Verfahren. Sie können der Forderung schriftlich widersprechen.
Stufe 2: Schreiben von einem Inkassobüro
Auch hier fordert jemand außergerichtlich. Ein Inkassobüro darf nur so viel an Kosten aufschlagen, wie eine Anwältin oder ein Anwalt dafür verlangen dürfte. So steht es in § 13e des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Inkassoschreiben: was jetzt giltStufe 3: Gerichtlicher Mahnbescheid im gelben Umschlag
Jetzt läuft eine echte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wenn Sie rechtzeitig widersprechen, muss der Anbieter entscheiden, ob er klagt.
Was bei einem Mahnbescheid zu tun istStufe 4: Vollstreckungsbescheid
Kommt kein Widerspruch, kann das Gericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Dagegen hilft nur noch der Einspruch, und zwar innerhalb der im Bescheid genannten Frist.
Wie der Einspruch gehtStufe 5: Zwangsvollstreckung und Kontopfändung
Erst hier wird auf Konto oder Lohn zugegriffen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen Teil Ihres Guthabens.
Was bei einer Kontopfändung hilft
Sie wissen nicht, wo Sie hingehören?
Der Abo-Check fragt Sie Schritt für Schritt nach Ihrer Lage und zeigt Ihnen dann, wie wir sie einschätzen. Haben Sie Post vom Gericht, nutzen Sie bitte die Seiten ganz oben. Der Abo-Check wahrt keine Fristen.
Über diese Seite
Verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · Stand 07.10.2026
Diese Übersicht verweist auf unsere Hilfeseiten. Die rechtlichen Aussagen und ihre Quellen stehen jeweils dort.
Haben Sie einen Fehler auf dieser Seite gefunden? Melden Sie ihn uns. Alle Korrekturen führen wir öffentlich und mit Datum.