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Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Stand 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Ihr Problem — Übersicht

Auf dieser Seite finden Sie alle Hilfeseiten, sortiert danach, wie eilig Ihre Lage ist. Ganz oben steht Post vom Gericht, denn dort kann eine gerichtliche Frist laufen. Bei einer Rechnung, einer Mahnung oder einem Inkassoschreiben läuft keine gerichtliche Frist. Prüfen Sie die Forderung trotzdem bald und antworten Sie schriftlich.

Eilt

Post vom Gericht? Dann zuerst hierhin

Ein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid setzt eine Frist in Gang. Prüfen Sie deshalb zuerst, was oben auf dem Schreiben steht.

Eine Forderung, die Sie nicht nachvollziehen können

Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsverfahren. Es setzt keine gesetzliche Frist in Gang. Reagieren Sie trotzdem, am besten schriftlich.

  • Ein Inkassobüro schreibt mir.

    Wir ordnen ein, was wirklich passieren kann — und an welchem Punkt es tatsächlich ernst wird.

  • Ich habe nie etwas bestellt.

    Trotzdem kommt eine Rechnung. Wenn auf der Bestellseite der Hinweis auf die Zahlungspflicht fehlte, kommt nach § 312j Absatz 4 BGB kein Vertrag zustande.

Ärger mit einem laufenden Abo

Hier läuft keine gerichtliche Frist. Wer zu viel gezahltes Geld zurückfordern will, sollte aber nicht zu lange warten, denn solche Ansprüche verjähren.

  • Mein Abo ist plötzlich teurer.

    Eine Preiserhöhung wirkt nur, wenn eine wirksame Klausel im Vertrag sie erlaubt oder Sie ihr wirksam zugestimmt haben. Ist beides nicht der Fall, können Sie zu viel Gezahltes zurückfordern.

Es geht nicht um ein Abo?

Wir sagen Ihnen lieber gleich, wenn wir nicht die Richtigen sind.

Was als Nächstes passieren kann

Zwischen einer Rechnung und einer Pfändung liegen mehrere Stufen. Hier steht, was auf welcher Stufe gilt — und woran Sie erkennen, dass es ernst wird.

  1. Stufe 1: Mahnung vom Anbieter

    Der Anbieter fordert das Geld noch selbst. Das ist ein Brief, kein Verfahren. Sie können der Forderung schriftlich widersprechen.

  2. Stufe 2: Schreiben von einem Inkassobüro

    Auch hier fordert jemand außergerichtlich. Ein Inkassobüro darf nur so viel an Kosten aufschlagen, wie eine Anwältin oder ein Anwalt dafür verlangen dürfte. So steht es in § 13e des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).

    Inkassoschreiben: was jetzt gilt
  3. Stufe 3: Gerichtlicher Mahnbescheid im gelben Umschlag

    Jetzt läuft eine echte Frist: zwei Wochen ab Zustellung. Wenn Sie rechtzeitig widersprechen, muss der Anbieter entscheiden, ob er klagt.

    Was bei einem Mahnbescheid zu tun ist
  4. Stufe 4: Vollstreckungsbescheid

    Kommt kein Widerspruch, kann das Gericht einen Vollstreckungsbescheid erlassen. Dagegen hilft nur noch der Einspruch, und zwar innerhalb der im Bescheid genannten Frist.

    Wie der Einspruch geht
  5. Stufe 5: Zwangsvollstreckung und Kontopfändung

    Erst hier wird auf Konto oder Lohn zugegriffen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen Teil Ihres Guthabens.

    Was bei einer Kontopfändung hilft

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Verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · Stand 07.10.2026

Diese Übersicht verweist auf unsere Hilfeseiten. Die rechtlichen Aussagen und ihre Quellen stehen jeweils dort.

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