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Stand [Datum der Freigabe] · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Fehler melden oder Gegendarstellung verlangen

Haben Sie auf dieser Website einen Fehler gefunden, oder sind Sie von einer Aussage betroffen und verlangen eine Gegendarstellung? Dann brauchen wir drei Angaben: die betroffene Seite, die beanstandete Stelle im Wortlaut und wie sie Ihrer Meinung nach lauten soll. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben oder einen Brief schicken.

Entwurf: Dieses Verfahren ist noch nicht freigegeben. Die Angaben in eckigen Klammern liefert die Kanzlei.

Ihre Meldung

Worum geht es? (erforderlich)

Zum Beispiel /hilfe/mahnbescheid oder die vollständige Adresse aus der Adresszeile Ihres Browsers.

Kopieren Sie den Satz oder Absatz am besten direkt aus der Seite hierher.

Bei einem Fehler: wie die Stelle richtig lautet. Bei einer Gegendarstellung: der Text, den wir veröffentlichen sollen.

Eine Gegendarstellung veröffentlichen wir mit dem Namen der Person, die sie verlangt. Bei einem Fehlerhinweis ist der Name freiwillig.

Nur nötig, wenn Sie eine Antwort möchten.

Was mit Ihren Eingaben geschieht, wer sie sieht und wie lange wir sie speichern, steht in der Datenschutzerklärung.

Was nach Ihrer Meldung passiert

Eingangsbestätigung
innerhalb von 24 Stunden
Entscheidung
innerhalb von drei Werktagen, bei einer einstweiligen Verfügung sofort
Veröffentlichung einer Gegendarstellung
unverzüglich
Es entscheidet
Paulus Jungwirth und Saskia von Hervesthude, verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV

[Fristen noch von der Kanzlei zu bestätigen]

Per E-Mail oder per Post

Sie können uns Ihre Meldung auch per E-Mail oder per Post schicken. Für ein Gegendarstellungsverlangen ist der Postweg immer möglich.

Post
Auerbach Rechtsanwalt GbR, Gladbecker Straße 6
46236 Bottrop

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Verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · juristisch geprüft von Saskia von Hervesthude, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · Stand [Datum der Freigabe]

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§ 20 Abs. 1, Abs. 3 MStVGegendarstellung in gleicher Aufmachung an gleicher Stelleim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 18 Abs. 2, § 19 MStVVerantwortliche Person, Sorgfaltspflichten, öffentliches Korrekturprotokollim Volltext geprüft am 08.10.2026

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