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Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Rechtsstand geprüft am 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Musterschreiben: Fristlose Kündigung, wenn der Kündigungsbutton fehlt

Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder nicht funktioniert, können Sie den Vertrag nach dem Gesetz jederzeit fristlos kündigen. Ob das in Ihrem Fall greift, hängt davon ab, wie die Seite konkret aufgebaut war. Dieses Schreiben erklärt die fristlose Kündigung und sichert sie mit einer Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab.

Wann Sie dieses Schreiben brauchen

  • Sie haben ein Abo, das man auf einer Website abschließen kann, und dort gibt es keine Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ oder eine ebenso eindeutige.
  • Die Schaltfläche ist versteckt, nicht ständig erreichbar oder führt nicht direkt zu einer Seite, auf der Sie kündigen können.
  • Die Kündigung über die Website bricht ab oder funktioniert nicht.

Wann es nicht passt

Lesen Sie das, bevor Sie die Vorlage verwenden.

  • Auf der Website des Anbieters kann man diesen Vertrag gar nicht abschließen.

    Die Pflicht zur Kündigungsschaltfläche gilt für Verträge, die man auf der Website abschließen kann (§ 312k Absatz 1 und 2 BGB). Kündigen Sie dann mit den Fristen aus Ihrem Vertrag, oder lassen Sie prüfen, ob es einen anderen Grund für eine fristlose Kündigung gibt.

  • Der Kündigungsbutton ist da und funktioniert.

    Dann kündigen Sie am besten dort. Speichern Sie die Bestätigung, die Sie danach bekommen.

  • Es geht um einen Vertrag über Finanzdienstleistungen, zum Beispiel ein Konto oder einen Kredit.

    Für solche Verträge gilt die Pflicht zur Kündigungsschaltfläche nicht (§ 312k Absatz 1 Satz 2 BGB). Lassen Sie prüfen, wie Sie kündigen können.

  • Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.

    Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

So füllen Sie die Vorlage aus

Alles in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Felder mit dem Zusatz „kann entfallen“ streichen Sie, wenn sie nicht zutreffen.

[Ihr Vor- und Nachname]
Ihr Name, wie er beim Anbieter hinterlegt ist.
[Ihre Anschrift]
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
[Name und Anschrift des Anbieters]
Aus der Bestellbestätigung, aus den Vertragsunterlagen oder aus dem Impressum der Website.
[Ort, Datum]
Der Ort, an dem Sie schreiben, und das heutige Datum.
[Vertrags- oder Kundennummer] (kann entfallen)
Aus der Bestellbestätigung oder den Vertragsunterlagen. Gibt es keine, streichen Sie das Feld.
[Bezeichnung des Vertrags]
Zum Beispiel der Name des Abos, so wie er in der Bestätigung steht.
[Adresse der Website]
Die Internetadresse, auf der man den Vertrag abschließen kann.
[Datum, an dem Sie nachgesehen haben]
Der Tag, an dem Sie die Website geprüft haben. Machen Sie an diesem Tag Bildschirmfotos.
[Was Sie festgestellt haben]
Ein Satz dazu, was fehlte oder nicht funktionierte, zum Beispiel: „Es gab keine Schaltfläche zum Kündigen.“ oder „Die Kündigungsseite brach nach dem Absenden ab.“
[Unterschrift]
Unterschreiben Sie mit der Hand.

Die Vorlage zum Abschreiben oder Ausdrucken

Markieren Sie den Text, um ihn zu kopieren, oder drucken Sie diese Seite über Ihren Browser. Gedruckt werden nur das Schreiben und ein Beiblatt mit den Hinweisen. Es gibt keine Anmeldung und keine E-Mail-Abfrage.

Vorlage: Fristlose Kündigung ohne Kündigungsbutton

[Ihr Vor- und Nachname]

[Ihre Anschrift]

[Name und Anschrift des Anbieters]

[Ort, Datum]

Kündigung des Vertrags [Vertrags- oder Kundennummer]

Guten Tag,

hiermit kündige ich den Vertrag über [Bezeichnung des Vertrags] fristlos, also mit sofortiger Wirkung.

Auf Ihrer Website [Adresse der Website] habe ich am [Datum, an dem Sie nachgesehen haben] keine Kündigungsschaltfläche vorgefunden, wie sie § 312k Absatz 2 BGB verlangt. [Was Sie festgestellt haben] Ich kündige deshalb nach § 312k Absatz 6 BGB jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Nur für den Fall, dass die fristlose Kündigung nicht wirkt, kündige ich den Vertrag zugleich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Tag, an dem der Vertrag endet, schriftlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat für diesen Vertrag widerrufe ich mit Wirkung zum Vertragsende.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Vor- und Nachname]

Beiblatt zum Musterschreiben „Fristlose Kündigung ohne Kündigungsbutton“ — bitte nicht mitschicken

Allgemeine Vorlage ohne Prüfung Ihres Einzelfalls.

Musterschreiben „Fristlose Kündigung ohne Kündigungsbutton“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]

Wann es nicht passt

  • Auf der Website des Anbieters kann man diesen Vertrag gar nicht abschließen. Die Pflicht zur Kündigungsschaltfläche gilt für Verträge, die man auf der Website abschließen kann (§ 312k Absatz 1 und 2 BGB). Kündigen Sie dann mit den Fristen aus Ihrem Vertrag, oder lassen Sie prüfen, ob es einen anderen Grund für eine fristlose Kündigung gibt.
  • Der Kündigungsbutton ist da und funktioniert. Dann kündigen Sie am besten dort. Speichern Sie die Bestätigung, die Sie danach bekommen.
  • Es geht um einen Vertrag über Finanzdienstleistungen, zum Beispiel ein Konto oder einen Kredit. Für solche Verträge gilt die Pflicht zur Kündigungsschaltfläche nicht (§ 312k Absatz 1 Satz 2 BGB). Lassen Sie prüfen, wie Sie kündigen können.
  • Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

So verschicken Sie es richtig

  1. Sichern Sie Beweise, bevor Sie das Schreiben abschicken. Machen Sie Bildschirmfotos der Website, auf denen Datum und Uhrzeit zu sehen sind: von der Startseite, vom Kundenbereich und von der Stelle, an der die Kündigungsschaltfläche stehen müsste. Heben Sie auch die Bestätigung Ihrer Bestellung auf, wenn Sie sie noch haben.
  2. Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
  3. Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
  4. Unterschreiben Sie mit der Hand.
  5. Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
  6. Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
  7. Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.

So verschicken Sie es richtig

  1. Sichern Sie Beweise, bevor Sie das Schreiben abschicken. Machen Sie Bildschirmfotos der Website, auf denen Datum und Uhrzeit zu sehen sind: von der Startseite, vom Kundenbereich und von der Stelle, an der die Kündigungsschaltfläche stehen müsste. Heben Sie auch die Bestätigung Ihrer Bestellung auf, wenn Sie sie noch haben.
  2. Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
  3. Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
  4. Unterschreiben Sie mit der Hand.
  5. Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
  6. Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
  7. Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.

Was danach passieren kann

  • Der Anbieter bucht weiter ab. Eine Lastschrift können Sie über Ihre Bank zurückgeben lassen. Fragen Sie Ihre Bank, bis wann das geht.
  • Der Empfänger antwortet. Lesen Sie die Antwort in Ruhe und heben Sie sie zusammen mit Ihrer Kopie auf.
  • Es kommt keine Antwort. Heben Sie Ihre Kopie und den Einlieferungsbeleg auf. Wie es weitergeht, hängt von Ihrem Fall ab; lassen Sie sich im Zweifel beraten.
  • Es kommen weitere Mahnungen oder ein Schreiben von einem Inkassobüro. Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsverfahren. Es setzt keine gesetzliche Frist in Gang. Sie können auf Ihr Schreiben verweisen und eine Kopie beilegen.
  • Es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dann läuft eine echte Frist. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie dann tun, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

Was im Gesetz steht

§ 312k BGB — der Kündigungsbutton

Kann man einen Abo-Vertrag auf einer Website abschließen, muss der Anbieter dort eine gut lesbare Kündigungsschaltfläche bereitstellen, etwa „Verträge hier kündigen“, die direkt zu einer Bestätigungsseite führt. Fehlt sie oder erfüllt sie die Anforderungen nicht, können Sie jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen (Absatz 6).

Quelle: § 312k BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026

Anwaltliches Einzelschreiben

Ein anderes Angebot · Arbeitsbezeichnung, [endgültiger Name offen]

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Musterschreiben „Fristlose Kündigung ohne Kündigungsbutton“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Stand 07.10.2026 wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Falls nicht ersetzen. Ob die hier beschriebenen Grundsätze auf Ihren Vertrag zutreffen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab — insbesondere vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vom konkreten Vertragstext und von den Ihnen vorliegenden Unterlagen.

Gerichtliche Entscheidungen, auf die wir uns beziehen, betreffen den jeweils entschiedenen Einzelfall. Aus ihnen lässt sich kein bestimmter Ausgang Ihres eigenen Falls ableiten; wir geben keine Erfolgszusage ab.

Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich häufig. Wir prüfen unsere Beiträge regelmäßig, können aber nicht ausschließen, dass einzelne Angaben zwischenzeitlich überholt sind. Wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde oder Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, warten Sie bitte nicht ab: Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Schreiben Sie uns in diesem Fall bitte unmittelbar: info@ra-auerbach.com.

Haben Sie einen Hinweis oder eine Korrektur zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns an info@ra-auerbach.com. Wie wir mit Korrektur-, Gegendarstellungs- und Unterlassungsverlangen umgehen, steht unter Redaktionsstatut und Korrekturen.

Über diese Seite

Wer diese Seite verantwortet

Verfasst von Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · juristisch geprüft von Saskia von Hervesthude, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · veröffentlicht am 07.10.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.10.2026

Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum] · Version 0.1.0

Quellen

Das Schreiben beruht auf dem Gesetzestext. Gerichtsentscheidungen zitieren wir hier nicht.

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§ 312k BGBKündigungsbutton und fristlose Kündigungim Volltext geprüft am 08.10.2026

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