Rechtsstand geprüft am 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
Musterschreiben: Preiserhöhung zurückweisen und Rückzahlung verlangen
Eine Preiserhöhung wirkt nur, wenn die Klausel im Vertrag wirksam ist und Sie wirksam zugestimmt haben. Ist sie es nicht, können Sie zu viel Gezahltes zurückfordern. Mit diesem Schreiben widersprechen Sie der Erhöhung und verlangen den Unterschied zurück.
Wann Sie dieses Schreiben brauchen
- Der Anbieter hat den Preis Ihres Abos erhöht und Ihnen das nur mitgeteilt.
- Die Erhöhung soll als angenommen gelten, weil Sie nicht widersprochen haben.
- Sie zahlen seit der Erhöhung mehr und wollen den Unterschied zurück.
Wann es nicht passt
Lesen Sie das, bevor Sie die Vorlage verwenden.
Sie haben der Erhöhung ausdrücklich zugestimmt, zum Beispiel per Klick oder Unterschrift.
Dann ist Ihre Lage eine andere. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie schreiben, zum Beispiel über den Abo-Check.
Der höhere Preis stand schon beim Vertragsschluss fest, etwa nach einer günstigeren Anfangszeit.
Dann ist er keine Preiserhöhung im Sinne dieses Schreibens. Prüfen Sie, ob Sie den Vertrag kündigen können.
Es geht um Strom, Gas, Telefon oder Internet.
Für diese Verträge gibt es eigene gesetzliche Regeln, bei Telefon und Internet etwa ein Kündigungsrecht bei einseitigen Vertragsänderungen (§ 57 TKG). Lassen Sie prüfen, welcher Weg passt.
Die Erhöhung liegt schon lange zurück.
Rückforderungen können verjähren. Wie weit Sie zurückfordern können, lassen Sie im Zweifel prüfen.
Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.
Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.
So füllen Sie die Vorlage aus
Alles in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Felder mit dem Zusatz „kann entfallen“ streichen Sie, wenn sie nicht zutreffen.
- [Ihr Vor- und Nachname]
- Ihr Name, wie er beim Anbieter hinterlegt ist.
- [Ihre Anschrift]
- Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
- [Name und Anschrift des Anbieters]
- Aus der Mitteilung über die Preiserhöhung, aus den Vertragsunterlagen oder aus dem Impressum der Website.
- [Ort, Datum]
- Der Ort, an dem Sie schreiben, und das heutige Datum.
- [Vertrags- oder Kundennummer] (kann entfallen)
- Aus der Mitteilung oder den Vertragsunterlagen. Gibt es keine, streichen Sie das Feld.
- [Bezeichnung des Vertrags]
- Zum Beispiel der Name des Abos.
- [Datum der Preiserhöhung]
- Ab wann der höhere Preis gelten sollte. Das steht in der Mitteilung des Anbieters.
- [bisheriger Preis]
- Der Preis vor der Erhöhung, mit dem Zeitraum, etwa „je Monat“.
- [neuer Preis]
- Der Preis nach der Erhöhung, für denselben Zeitraum.
- [Jahr]
- Für jedes Jahr, in dem Sie den höheren Preis gezahlt haben, eine Zeile. Brauchen Sie mehr Zeilen, schreiben Sie sie dazu; überzählige streichen Sie.
- [Anzahl der Monate]
- Wie viele Monate Sie in diesem Jahr den höheren Preis gezahlt haben.
- [Unterschied je Monat]
- Neuer Preis minus bisheriger Preis, umgerechnet auf einen Monat.
- [Betrag für das Jahr]
- Anzahl der Monate mal Unterschied je Monat.
- [Gesamtbetrag]
- Die Summe aller Jahre.
- [Datum für die Zahlung]
- Bis wann der Anbieter zahlen soll. Wählen Sie einen Tag, der ihm genug Zeit lässt.
- [Ihre Kontoverbindung (IBAN)]
- Das Konto, auf das der Anbieter das Geld überweisen soll.
- [Unterschrift]
- Unterschreiben Sie mit der Hand.
Die Vorlage zum Abschreiben oder Ausdrucken
Markieren Sie den Text, um ihn zu kopieren, oder drucken Sie diese Seite über Ihren Browser. Gedruckt werden nur das Schreiben und ein Beiblatt mit den Hinweisen. Es gibt keine Anmeldung und keine E-Mail-Abfrage.
[Ihr Vor- und Nachname]
[Ihre Anschrift]
[Name und Anschrift des Anbieters]
[Ort, Datum]
Preiserhöhung zum [Datum der Preiserhöhung], Vertrag [Vertrags- oder Kundennummer]
Guten Tag,
Sie haben den Preis für meinen Vertrag über [Bezeichnung des Vertrags] zum [Datum der Preiserhöhung] von [bisheriger Preis] auf [neuer Preis] erhöht.
Dieser Preiserhöhung habe ich nicht zugestimmt. Ich widerspreche ihr. Bitte nennen Sie mir die Vertragsklausel, auf die Sie die Erhöhung stützen.
Den Unterschied, den ich seit der Erhöhung gezahlt habe, verlange ich zurück. Nach meiner Aufstellung sind das:
[Jahr]: [Anzahl der Monate] Monate × [Unterschied je Monat] = [Betrag für das Jahr]
[Jahr]: [Anzahl der Monate] Monate × [Unterschied je Monat] = [Betrag für das Jahr]
Zusammen: [Gesamtbetrag]
Bitte überweisen Sie diesen Betrag bis zum [Datum für die Zahlung] auf mein Konto [Ihre Kontoverbindung (IBAN)].
Soweit ich den erhöhten Preis weiter zahle, geschieht das nur unter Vorbehalt der Rückforderung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Vor- und Nachname]
Beiblatt zum Musterschreiben „Preiserhöhung zurückweisen“ — bitte nicht mitschicken
Allgemeine Vorlage ohne Prüfung Ihres Einzelfalls.
Musterschreiben „Preiserhöhung zurückweisen“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]
Wann es nicht passt
- Sie haben der Erhöhung ausdrücklich zugestimmt, zum Beispiel per Klick oder Unterschrift. Dann ist Ihre Lage eine andere. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie schreiben, zum Beispiel über den Abo-Check.
- Der höhere Preis stand schon beim Vertragsschluss fest, etwa nach einer günstigeren Anfangszeit. Dann ist er keine Preiserhöhung im Sinne dieses Schreibens. Prüfen Sie, ob Sie den Vertrag kündigen können.
- Es geht um Strom, Gas, Telefon oder Internet. Für diese Verträge gibt es eigene gesetzliche Regeln, bei Telefon und Internet etwa ein Kündigungsrecht bei einseitigen Vertragsänderungen (§ 57 TKG). Lassen Sie prüfen, welcher Weg passt.
- Die Erhöhung liegt schon lange zurück. Rückforderungen können verjähren. Wie weit Sie zurückfordern können, lassen Sie im Zweifel prüfen.
- Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.
So verschicken Sie es richtig
- Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
- Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
- Unterschreiben Sie mit der Hand.
- Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
- Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
- Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.
So verschicken Sie es richtig
- Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
- Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
- Unterschreiben Sie mit der Hand.
- Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
- Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
- Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.
Was danach passieren kann
- Der Anbieter zahlt nicht zurück. Dann können Sie Ihren Anspruch weiter verfolgen, außergerichtlich oder vor Gericht. Lassen Sie sich vorher beraten.
- Der Empfänger antwortet. Lesen Sie die Antwort in Ruhe und heben Sie sie zusammen mit Ihrer Kopie auf.
- Es kommt keine Antwort. Heben Sie Ihre Kopie und den Einlieferungsbeleg auf. Wie es weitergeht, hängt von Ihrem Fall ab; lassen Sie sich im Zweifel beraten.
- Es kommen weitere Mahnungen oder ein Schreiben von einem Inkassobüro. Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsverfahren. Es setzt keine gesetzliche Frist in Gang. Sie können auf Ihr Schreiben verweisen und eine Kopie beilegen.
- Es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dann läuft eine echte Frist. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie dann tun, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.
Was im Gesetz steht
§ 307 BGB — unangemessene Klauseln
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam, wenn sie Sie entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Daran werden auch Klauseln gemessen, mit denen ein Anbieter Preise einseitig erhöht.
Quelle: § 307 BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 812 BGB — Rückforderung
Wer etwas ohne rechtlichen Grund bekommen hat, muss es herausgeben. Darauf stützt sich die Rückforderung von Beträgen, die Sie wegen einer unwirksamen Erhöhung zu viel gezahlt haben.
Quelle: § 812 BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026
Anwaltliches Einzelschreiben
Ein anderes Angebot · Arbeitsbezeichnung, [endgültiger Name offen]
Sie möchten, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihren Fall prüft und das Schreiben selbst unterzeichnet? Das ist ein anderes Angebot als diese Vorlage.
Für klar umrissene Leistungen vereinbaren wir vorher einen festen Preis. Dazu gehört das anwaltlich gezeichnete Einzelschreiben. Die Musterschreiben auf dieser Website sind etwas anderes: Sie sind kostenlos, ohne E-Mail-Adresse und ohne Konto.
Sie sind nicht sicher, ob dieses Schreiben passt?
Der Abo-Check ordnet Ihre Lage ein, bevor Sie Kontaktdaten angeben. Danach wissen Sie, welcher Weg zu Ihrem Fall passt.
Stand und Freigabe
Allgemeine Vorlage ohne Prüfung Ihres Einzelfalls. Sie ersetzt keine Beratung.
Musterschreiben „Preiserhöhung zurückweisen“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Stand 07.10.2026 wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Falls nicht ersetzen. Ob die hier beschriebenen Grundsätze auf Ihren Vertrag zutreffen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab — insbesondere vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vom konkreten Vertragstext und von den Ihnen vorliegenden Unterlagen.
Gerichtliche Entscheidungen, auf die wir uns beziehen, betreffen den jeweils entschiedenen Einzelfall. Aus ihnen lässt sich kein bestimmter Ausgang Ihres eigenen Falls ableiten; wir geben keine Erfolgszusage ab.
Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich häufig. Wir prüfen unsere Beiträge regelmäßig, können aber nicht ausschließen, dass einzelne Angaben zwischenzeitlich überholt sind. Wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde oder Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, warten Sie bitte nicht ab: Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Schreiben Sie uns in diesem Fall bitte unmittelbar: info@ra-auerbach.com.
Haben Sie einen Hinweis oder eine Korrektur zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns an info@ra-auerbach.com. Wie wir mit Korrektur-, Gegendarstellungs- und Unterlassungsverlangen umgehen, steht unter Redaktionsstatut und Korrekturen.
Über diese Seite
Wer diese Seite verantwortet
Verfasst von Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · juristisch geprüft von Saskia von Hervesthude, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · veröffentlicht am 07.10.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.10.2026
Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum] · Version 0.1.0
Quellen
Das Schreiben beruht auf dem Gesetzestext. Gerichtsentscheidungen zitieren wir hier nicht.
| Fundstelle | Wofür auf dieser Seite | Prüfstatus |
|---|---|---|
| § 307 BGB | Wirksamkeit der Preisklausel | im Volltext geprüft am 08.10.2026 |
| § 812 BGB | Rückforderung | im Volltext geprüft am 08.10.2026 |
| § 57 TKG | Telefon und Internet (Wann es nicht passt) | im Volltext geprüft am 08.10.2026 |
Korrekturen
Haben Sie einen Fehler auf dieser Seite gefunden? Melden Sie ihn uns. Alle Korrekturen führen wir öffentlich und mit Datum.