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Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Rechtsstand geprüft am 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Musterschreiben: Widerruf in Textform

Mit diesem Schreiben widerrufen Sie einen Vertrag schriftlich. Das hilft, wenn der Anbieter keine Widerrufsfunktion anbietet oder Ihnen nach einem Widerruf über seine Website keine Eingangsbestätigung geschickt hat (§ 356a BGB). Eine Begründung brauchen Sie nicht (§ 355 Absatz 1 BGB).

Wann Sie dieses Schreiben brauchen

  • Sie haben einen Vertrag im Internet, am Telefon oder an der Haustür geschlossen und wollen ihn widerrufen.
  • Auf der Website gibt es keine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, oder Sie finden sie nicht.
  • Sie haben über die Website widerrufen, aber keine Eingangsbestätigung bekommen, und wollen den Widerruf absichern.

Wann es nicht passt

Lesen Sie das, bevor Sie die Vorlage verwenden.

  • Sie haben den Vertrag in einem Geschäft vor Ort geschlossen.

    Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, etwa im Internet oder am Telefon (§ 312g Absatz 1 BGB). Lassen Sie prüfen, ob eine Kündigung oder ein anderer Weg passt.

  • Sie wollen einen laufenden Vertrag nur für die Zukunft beenden.

    Dann passt eher eine Kündigung. Fehlt auf der Website der Kündigungsbutton, nehmen Sie das Musterschreiben „Fristlose Kündigung, wenn der Kündigungsbutton fehlt“.

  • Sie wissen nicht, ob Sie ein Widerrufsrecht haben oder ob die Frist schon abgelaufen ist.

    Dann kann dieses Schreiben ins Leere gehen. Wann die Frist beginnt und wie lange sie läuft, hängt vom Vertrag ab und davon, ob Sie richtig belehrt wurden. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, zum Beispiel über den Abo-Check. Warten Sie damit nicht lange: Für die Frist zählt, dass Sie den Widerruf rechtzeitig absenden (§ 355 Absatz 1 BGB).

  • Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.

    Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

So füllen Sie die Vorlage aus

Alles in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Felder mit dem Zusatz „kann entfallen“ streichen Sie, wenn sie nicht zutreffen.

[Ihr Vor- und Nachname]
Ihr Name, wie er beim Anbieter hinterlegt ist.
[Ihre Anschrift]
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
[Name und Anschrift des Anbieters]
Aus der Bestellbestätigung, aus den Vertragsunterlagen oder aus dem Impressum der Website.
[Ort, Datum]
Der Ort, an dem Sie schreiben, und das heutige Datum.
[Vertrags- oder Kundennummer] (kann entfallen)
Aus der Bestellbestätigung oder den Vertragsunterlagen. Gibt es keine, streichen Sie das Feld.
[Bezeichnung des Vertrags]
Was Sie bestellt haben, zum Beispiel der Name des Abos, der Ware oder der Leistung.
[Datum der Bestellung]
Der Tag, an dem Sie bestellt oder den Vertrag geschlossen haben.
[Datum des Erhalts] (kann entfallen)
Nur bei Waren: der Tag, an dem sie bei Ihnen ankamen. Sonst streichen Sie die Angabe.
[Datum des Widerrufs über die Website] (kann entfallen)
Nur, wenn Sie schon über die Website widerrufen haben und keine Eingangsbestätigung bekamen. Sonst streichen Sie den ganzen Absatz.
[Ihre Kontoverbindung (IBAN)] (kann entfallen)
Nur, wenn Sie schon gezahlt haben und das Geld zurückbekommen möchten. Sonst streichen Sie den Satz.
[Unterschrift]
Unterschreiben Sie mit der Hand.

Die Vorlage zum Abschreiben oder Ausdrucken

Markieren Sie den Text, um ihn zu kopieren, oder drucken Sie diese Seite über Ihren Browser. Gedruckt werden nur das Schreiben und ein Beiblatt mit den Hinweisen. Es gibt keine Anmeldung und keine E-Mail-Abfrage.

Vorlage: Widerruf in Textform

[Ihr Vor- und Nachname]

[Ihre Anschrift]

[Name und Anschrift des Anbieters]

[Ort, Datum]

Widerruf des Vertrags [Vertrags- oder Kundennummer]

Guten Tag,

hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über [Bezeichnung des Vertrags].

Bestellt am: [Datum der Bestellung]

Erhalten am: [Datum des Erhalts]

Ich habe den Vertrag bereits am [Datum des Widerrufs über die Website] über die Widerrufsfunktion auf Ihrer Website widerrufen und dafür keine Eingangsbestätigung erhalten. Mit diesem Schreiben bestätige ich den Widerruf.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerrufs schriftlich.

Zahlungen, die ich bereits geleistet habe, erstatten Sie bitte auf mein Konto [Ihre Kontoverbindung (IBAN)].

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Vor- und Nachname]

Beiblatt zum Musterschreiben „Widerruf in Textform“ — bitte nicht mitschicken

Allgemeine Vorlage ohne Prüfung Ihres Einzelfalls.

Musterschreiben „Widerruf in Textform“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]

Wann es nicht passt

  • Sie haben den Vertrag in einem Geschäft vor Ort geschlossen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, etwa im Internet oder am Telefon (§ 312g Absatz 1 BGB). Lassen Sie prüfen, ob eine Kündigung oder ein anderer Weg passt.
  • Sie wollen einen laufenden Vertrag nur für die Zukunft beenden. Dann passt eher eine Kündigung. Fehlt auf der Website der Kündigungsbutton, nehmen Sie das Musterschreiben „Fristlose Kündigung, wenn der Kündigungsbutton fehlt“.
  • Sie wissen nicht, ob Sie ein Widerrufsrecht haben oder ob die Frist schon abgelaufen ist. Dann kann dieses Schreiben ins Leere gehen. Wann die Frist beginnt und wie lange sie läuft, hängt vom Vertrag ab und davon, ob Sie richtig belehrt wurden. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, zum Beispiel über den Abo-Check. Warten Sie damit nicht lange: Für die Frist zählt, dass Sie den Widerruf rechtzeitig absenden (§ 355 Absatz 1 BGB).
  • Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

So verschicken Sie es richtig

  1. Zusätzlich per E-Mail? Hat der Anbieter eine E-Mail-Adresse angegeben, können Sie den Text auch dorthin schicken. Den Einlieferungsbeleg des Einschreibens ersetzt das nicht.
  2. Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
  3. Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
  4. Unterschreiben Sie mit der Hand.
  5. Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
  6. Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
  7. Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.

So verschicken Sie es richtig

  1. Zusätzlich per E-Mail? Hat der Anbieter eine E-Mail-Adresse angegeben, können Sie den Text auch dorthin schicken. Den Einlieferungsbeleg des Einschreibens ersetzt das nicht.
  2. Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
  3. Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
  4. Unterschreiben Sie mit der Hand.
  5. Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
  6. Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
  7. Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.

Was danach passieren kann

  • Der Empfänger antwortet. Lesen Sie die Antwort in Ruhe und heben Sie sie zusammen mit Ihrer Kopie auf.
  • Es kommt keine Antwort. Heben Sie Ihre Kopie und den Einlieferungsbeleg auf. Wie es weitergeht, hängt von Ihrem Fall ab; lassen Sie sich im Zweifel beraten.
  • Es kommen weitere Mahnungen oder ein Schreiben von einem Inkassobüro. Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsverfahren. Es setzt keine gesetzliche Frist in Gang. Sie können auf Ihr Schreiben verweisen und eine Kopie beilegen.
  • Es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dann läuft eine echte Frist. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie dann tun, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

Was im Gesetz steht

§ 355 Absatz 1 BGB — so wird widerrufen

Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus ihr muss eindeutig hervorgehen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine Begründung ist nicht nötig. Für die Frist genügt es, den Widerruf rechtzeitig abzusenden.

Quelle: § 355 BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026

§ 356a BGB — die Widerrufsfunktion

Wird ein Vertrag im Fernabsatz über eine Website oder App geschlossen, muss der Anbieter dort eine gut lesbare Widerrufsfunktion bereitstellen, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleichbedeutend. Nach einem Widerruf darüber muss er Ihnen den Eingang unverzüglich bestätigen.

Quelle: § 356a BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026

§ 312g Absatz 1 BGB — wann es ein Widerrufsrecht gibt

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht. Für einzelne Vertragsarten macht das Gesetz Ausnahmen.

Quelle: § 312g BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026

Anwaltliches Einzelschreiben

Ein anderes Angebot · Arbeitsbezeichnung, [endgültiger Name offen]

Sie möchten, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihren Fall prüft und das Schreiben selbst unterzeichnet? Das ist ein anderes Angebot als diese Vorlage.

Für klar umrissene Leistungen vereinbaren wir vorher einen festen Preis. Dazu gehört das anwaltlich gezeichnete Einzelschreiben. Die Musterschreiben auf dieser Website sind etwas anderes: Sie sind kostenlos, ohne E-Mail-Adresse und ohne Konto.

Alle Kosten im Einzelnen

Sie sind nicht sicher, ob dieses Schreiben passt?

Der Abo-Check ordnet Ihre Lage ein, bevor Sie Kontaktdaten angeben. Danach wissen Sie, welcher Weg zu Ihrem Fall passt.

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Stand und Freigabe

Allgemeine Vorlage ohne Prüfung Ihres Einzelfalls. Sie ersetzt keine Beratung.

Musterschreiben „Widerruf in Textform“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Stand 07.10.2026 wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Falls nicht ersetzen. Ob die hier beschriebenen Grundsätze auf Ihren Vertrag zutreffen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab — insbesondere vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vom konkreten Vertragstext und von den Ihnen vorliegenden Unterlagen.

Gerichtliche Entscheidungen, auf die wir uns beziehen, betreffen den jeweils entschiedenen Einzelfall. Aus ihnen lässt sich kein bestimmter Ausgang Ihres eigenen Falls ableiten; wir geben keine Erfolgszusage ab.

Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich häufig. Wir prüfen unsere Beiträge regelmäßig, können aber nicht ausschließen, dass einzelne Angaben zwischenzeitlich überholt sind. Wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde oder Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, warten Sie bitte nicht ab: Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Schreiben Sie uns in diesem Fall bitte unmittelbar: info@ra-auerbach.com.

Haben Sie einen Hinweis oder eine Korrektur zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns an info@ra-auerbach.com. Wie wir mit Korrektur-, Gegendarstellungs- und Unterlassungsverlangen umgehen, steht unter Redaktionsstatut und Korrekturen.

Über diese Seite

Wer diese Seite verantwortet

Verfasst von Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · juristisch geprüft von Saskia von Hervesthude, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · veröffentlicht am 07.10.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.10.2026

Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum] · Version 0.1.0

Quellen

Das Schreiben beruht auf dem Gesetzestext. Gerichtsentscheidungen zitieren wir hier nicht.

Quellen dieser Seite mit Prüfstatus
FundstelleWofür auf dieser SeitePrüfstatus
§ 355 BGBForm des Widerrufs, Absendung zähltim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 356a BGBWiderrufsfunktion und Eingangsbestätigungim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 312g BGBWann es ein Widerrufsrecht gibtim Volltext geprüft am 08.10.2026

Korrekturen

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