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Auerbach Rechtsanwalt — Startseite

Rechtsstand geprüft am 07.10.2026 · verantwortlich: Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

Musterschreiben: Forderung bestreiten und Nachweis verlangen

Mit diesem Schreiben bestreiten Sie eine Forderung aus einem Vertrag, den Sie nie geschlossen haben, und verlangen einen Nachweis. Ob in Ihrem Fall ein Vertrag zustande gekommen ist, hängt davon ab, wie die Bestellseite aufgebaut war.

Wann Sie dieses Schreiben brauchen

  • Sie bekommen eine Rechnung oder Mahnung für ein Abo, das Sie nicht bestellt haben.
  • Aus einem kostenlosen Test soll ein kostenpflichtiges Abo geworden sein, obwohl Sie nie einer Zahlung zugestimmt haben.
  • Sie wissen nicht, woher der Anbieter Ihre Daten hat, und sollen trotzdem zahlen.

Wann es nicht passt

Lesen Sie das, bevor Sie die Vorlage verwenden.

  • Das Schreiben kommt von einem Inkassobüro.

    Nehmen Sie das Musterschreiben „Widerspruch gegen eine Inkassoforderung“. Es verlangt zusätzlich Angaben zum Auftraggeber und weist die Inkassokosten zurück.

  • Sie haben das Abo selbst abgeschlossen und wollen nur wieder heraus.

    Dann passt eine Kündigung oder ein Widerruf. Fehlt auf der Website der Kündigungsbutton, nehmen Sie das Musterschreiben „Fristlose Kündigung, wenn der Kündigungsbutton fehlt“. Für den Widerruf gibt es das Musterschreiben „Widerruf in Textform“.

  • Den Vertrag hat eine minderjährige Person geschlossen.

    Dann trifft der Satz „Einen Vertrag mit Ihnen habe ich nicht geschlossen“ nicht zu, und es gelten eigene Regeln (§§ 107, 108 BGB). Lassen Sie den Fall prüfen, zum Beispiel über den Abo-Check.

  • Sie haben schon gezahlt oder eine Zahlung zugesagt.

    Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie schreiben. Der Abo-Check ordnet Ihre Lage ein.

  • Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.

    Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

So füllen Sie die Vorlage aus

Alles in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre eigenen Angaben. Felder mit dem Zusatz „kann entfallen“ streichen Sie, wenn sie nicht zutreffen.

[Ihr Vor- und Nachname]
Ihr Name, wie er auf dem Schreiben des Anbieters steht.
[Ihre Anschrift]
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
[Name und Anschrift des Anbieters]
Aus dem Schreiben, das Sie bekommen haben, oder aus dem Impressum der Website des Anbieters.
[Ort, Datum]
Der Ort, an dem Sie schreiben, und das heutige Datum.
[Datum des Schreibens]
Das Datum der Rechnung oder Mahnung, auf die Sie antworten.
[Kunden- oder Rechnungsnummer] (kann entfallen)
Steht auf der Rechnung oder Mahnung. Gibt es keine, streichen Sie das Feld.
[Betrag]
Der Betrag, den der Anbieter verlangt, genau wie in seinem Schreiben.
[Bezeichnung der Leistung]
Wofür der Anbieter Geld verlangt, so wie es in seinem Schreiben steht, zum Beispiel „Premium-Mitgliedschaft“.
[Datum für die Antwort]
Bis wann Sie eine Antwort erwarten. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt.
[Unterschrift]
Unterschreiben Sie mit der Hand.

Die Vorlage zum Abschreiben oder Ausdrucken

Markieren Sie den Text, um ihn zu kopieren, oder drucken Sie diese Seite über Ihren Browser. Gedruckt werden nur das Schreiben und ein Beiblatt mit den Hinweisen. Es gibt keine Anmeldung und keine E-Mail-Abfrage.

Vorlage: Forderung bestreiten

[Ihr Vor- und Nachname]

[Ihre Anschrift]

[Name und Anschrift des Anbieters]

[Ort, Datum]

Ihr Schreiben vom [Datum des Schreibens], [Kunden- oder Rechnungsnummer]

Guten Tag,

Sie verlangen von mir [Betrag] für [Bezeichnung der Leistung].

Ich bestreite diese Forderung in voller Höhe. Einen Vertrag mit Ihnen habe ich nicht geschlossen.

Wenn Sie meinen, dass ein Vertrag besteht, weisen Sie mir bitte nach, wann, auf welchem Weg und mit welchem Inhalt er zustande gekommen sein soll. Berufen Sie sich auf eine Bestellung im Internet, legen Sie bitte auch dar, wie die Bestellseite aussah und wie die Schaltfläche beschriftet war, über die bestellt worden sein soll. Ein solcher Vertrag kommt nach § 312j Absatz 4 BGB nur zustande, wenn die Bestellseite den Anforderungen des § 312j Absatz 3 BGB entsprach.

Nur vorsorglich und ohne damit einen Vertrag anzuerkennen: Sollte ich eine Erklärung abgegeben haben, die Sie als Vertragsschluss verstehen, widerrufe ich sie hiermit.

Den geforderten Betrag zahle ich nicht. Die Forderung ist damit ausdrücklich bestritten.

Bitte bestätigen Sie mir bis zum [Datum für die Antwort] schriftlich, dass Sie die Forderung nicht weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Ihr Vor- und Nachname]

Beiblatt zum Musterschreiben „Forderung bestreiten“ — bitte nicht mitschicken

Allgemeine Vorlage ohne Prüfung Ihres Einzelfalls.

Musterschreiben „Forderung bestreiten“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]

Wann es nicht passt

  • Das Schreiben kommt von einem Inkassobüro. Nehmen Sie das Musterschreiben „Widerspruch gegen eine Inkassoforderung“. Es verlangt zusätzlich Angaben zum Auftraggeber und weist die Inkassokosten zurück.
  • Sie haben das Abo selbst abgeschlossen und wollen nur wieder heraus. Dann passt eine Kündigung oder ein Widerruf. Fehlt auf der Website der Kündigungsbutton, nehmen Sie das Musterschreiben „Fristlose Kündigung, wenn der Kündigungsbutton fehlt“. Für den Widerruf gibt es das Musterschreiben „Widerruf in Textform“.
  • Den Vertrag hat eine minderjährige Person geschlossen. Dann trifft der Satz „Einen Vertrag mit Ihnen habe ich nicht geschlossen“ nicht zu, und es gelten eigene Regeln (§§ 107, 108 BGB). Lassen Sie den Fall prüfen, zum Beispiel über den Abo-Check.
  • Sie haben schon gezahlt oder eine Zahlung zugesagt. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie schreiben. Der Abo-Check ordnet Ihre Lage ein.
  • Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen. Dann hilft dieses Schreiben nicht. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie tun müssen, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

So verschicken Sie es richtig

  1. Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
  2. Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
  3. Unterschreiben Sie mit der Hand.
  4. Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
  5. Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
  6. Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.

So verschicken Sie es richtig

  1. Füllen Sie alle Felder in eckigen Klammern aus. Streichen Sie Felder und Sätze, die auf Sie nicht zutreffen.
  2. Setzen Sie ein Datum für die Antwort. Wählen Sie einen Tag, der dem Empfänger genug Zeit lässt, und notieren Sie ihn sich.
  3. Unterschreiben Sie mit der Hand.
  4. Machen Sie eine Kopie oder ein Foto des unterschriebenen Schreibens.
  5. Schicken Sie es als Einwurfeinschreiben. Den Einlieferungsbeleg bekommen Sie sofort.
  6. Heben Sie den Beleg und den Sendungsverlauf auf. Damit können Sie später zeigen, dass Ihr Schreiben angekommen ist.

Was danach passieren kann

  • Der Empfänger antwortet. Lesen Sie die Antwort in Ruhe und heben Sie sie zusammen mit Ihrer Kopie auf.
  • Es kommt keine Antwort. Heben Sie Ihre Kopie und den Einlieferungsbeleg auf. Wie es weitergeht, hängt von Ihrem Fall ab; lassen Sie sich im Zweifel beraten.
  • Es kommen weitere Mahnungen oder ein Schreiben von einem Inkassobüro. Ein Inkassoschreiben ist kein Gerichtsverfahren. Es setzt keine gesetzliche Frist in Gang. Sie können auf Ihr Schreiben verweisen und eine Kopie beilegen.
  • Es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid. Dann läuft eine echte Frist. Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Was Sie dann tun, steht auf unserer Seite zum Mahnbescheid.

Was im Gesetz steht

§ 312j Absatz 3 und 4 BGB — die Bestellseite

Bei einer Bestellung im Internet muss die Bestellseite so gestaltet sein, dass Sie ausdrücklich bestätigen, zahlen zu müssen. Geht die Bestellung über eine Schaltfläche, muss sie gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Sonst kommt kein Vertrag zustande.

Quelle: § 312j BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026

§ 355 Absatz 1 BGB — der Widerruf

Der Widerruf ist eine Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus ihr muss eindeutig hervorgehen, dass Sie den Vertrag widerrufen. Eine Begründung ist nicht nötig.

Quelle: § 355 BGB · Prüfstatus: im Volltext geprüft am 08.10.2026

Anwaltliches Einzelschreiben

Ein anderes Angebot · Arbeitsbezeichnung, [endgültiger Name offen]

Sie möchten, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Ihren Fall prüft und das Schreiben selbst unterzeichnet? Das ist ein anderes Angebot als diese Vorlage.

Für klar umrissene Leistungen vereinbaren wir vorher einen festen Preis. Dazu gehört das anwaltlich gezeichnete Einzelschreiben. Die Musterschreiben auf dieser Website sind etwas anderes: Sie sind kostenlos, ohne E-Mail-Adresse und ohne Konto.

Alle Kosten im Einzelnen

Sie sind nicht sicher, ob dieses Schreiben passt?

Der Abo-Check ordnet Ihre Lage ein, bevor Sie Kontaktdaten angeben. Danach wissen Sie, welcher Weg zu Ihrem Fall passt.

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Stand und Freigabe

Allgemeine Vorlage ohne Prüfung Ihres Einzelfalls. Sie ersetzt keine Beratung.

Musterschreiben „Forderung bestreiten“ · Version 0.1.0 · Stand 07.10.2026 · Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum]

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag gibt die Rechtslage zum Stand 07.10.2026 wieder und dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine anwaltliche Prüfung Ihres konkreten Falls nicht ersetzen. Ob die hier beschriebenen Grundsätze auf Ihren Vertrag zutreffen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab — insbesondere vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses, vom konkreten Vertragstext und von den Ihnen vorliegenden Unterlagen.

Gerichtliche Entscheidungen, auf die wir uns beziehen, betreffen den jeweils entschiedenen Einzelfall. Aus ihnen lässt sich kein bestimmter Ausgang Ihres eigenen Falls ableiten; wir geben keine Erfolgszusage ab.

Die Rechtslage in diesem Bereich ändert sich häufig. Wir prüfen unsere Beiträge regelmäßig, können aber nicht ausschließen, dass einzelne Angaben zwischenzeitlich überholt sind. Wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde oder Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, warten Sie bitte nicht ab: Gegen einen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung widersprechen. Schreiben Sie uns in diesem Fall bitte unmittelbar: info@ra-auerbach.com.

Haben Sie einen Hinweis oder eine Korrektur zu diesem Beitrag? Schreiben Sie uns an info@ra-auerbach.com. Wie wir mit Korrektur-, Gegendarstellungs- und Unterlassungsverlangen umgehen, steht unter Redaktionsstatut und Korrekturen.

Über diese Seite

Wer diese Seite verantwortet

Verfasst von Paulus Jungwirth, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · juristisch geprüft von Saskia von Hervesthude, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt · veröffentlicht am 07.10.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.10.2026

Freigabe: [Freigabevermerk: Name, Datum] · Version 0.1.0

Quellen

Das Schreiben beruht auf dem Gesetzestext. Gerichtsentscheidungen zitieren wir hier nicht.

Quellen dieser Seite mit Prüfstatus
FundstelleWofür auf dieser SeitePrüfstatus
§ 312j BGBBestellseite und Vertragsschlussim Volltext geprüft am 08.10.2026
§ 355 BGBvorsorglicher Widerrufim Volltext geprüft am 08.10.2026
§§ 107, 108 BGBVerträge Minderjähriger (Wann es nicht passt)im Volltext geprüft am 08.10.2026

Korrekturen

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